Erklärung für Erziehungsberechtigte


Bitte aufmerksam durchlesen!

1. Durchführung

Während der Anreise und der Dauer des Aufenthaltes werden die Teilnehmenden durch die Gruppenleitung betreut. Bei großen Verstößen gegen die Anordnung der Hauptleitung und bei grob ungebührlichem Verhalten, das dem Ansehen des Trägers der Maßnahme schadet, sind wir dazu berechtigt, denjenigen/ diejenige von der weiteren Teilnahme an der Aktion sofort auszuschließen. Die möglichen Kosten für die Rückreise haben die Erziehungsberechtigten des/der Teilnehmenden selbst zu tragen. In diesem Falle besteht auch kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren.


2. Schutzmaßnahmen für Teilnehmende

Es gilt das Jugendschutzgesetz. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr/Verantwortung. Ebenfalls gestatte ich mit der Unterschrift meinem Kind sich in Dreiergruppen auf dem Gelände zu bewegen.

Der Träger der Maßnahme ist von schwerwiegenden Krankheiten oder Gebrechen des Teilnehmenden sowie notwendige medikamentöse Behandlung vor Antritt der Reise grundsätzlich in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme erfolgt in diesem Falle auf eigene Gefahr.


3. Baderegeln

Baderegeln gelten bei der Osteraktion nicht. Die Teilnehmenden könnten nass werden.

 

4. Rücktritt des Veranstalters

Die KjG Wattenscheid hat das Recht die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden die Beiträge vollständig zurückgezahlt.

 

5. Rücktritt der Teilnehmenden

Die Teilnehmenden können sich jederzeit von der Aktion abmelden. In diesem Fall wird ein Anteil von 50% der Kosten erstattet.

 

6. Veröffentlichungen von Fotos oder Videos

Mit der Anmeldung wird akzeptiert, dass Lichtbildaufnahmen auf der Facebook-, Instagram- und Internet-Seite der KjG-Wattenscheid sowie in den Pfarrnachrichten der Pfarrei St. Gertrud von Brabant veröffentlicht werden können.

Bei Nicht-Einverständnis dieser möglichen Veröffentlichung muss bis zum Beginn der Aktion eine Erklärung an den Träger der Maßnahme erfolgen.

 

7. Ausweispapiere und Krankenkassenkarte

Vor Reiseantritt sind dem Veranstaltungs-Team ein Personal- oder Schülerausweis auszuhändigen bzw. dem Teilnehmenden mitzugeben. Alle übergebenen Dokumente werden nach Rückkehr der gesetzlichen Vertretung oder dem Teilnehmenden übergeben.

 

8. Versicherung

Der Träger der Maßnahme haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle der Teilnehmenden und für alle Schäden, die durch ein eigenes Verschulden entstehen. Dafür muss der Teilnehmende selbst aufkommen.

 

9. Teilnahmebeitrag

Sollten die Teilnahmebeiträge die Kosten der Aktion überschreiten wird der übrige Betrag als

Spende verbucht. Dies ist notwendig, um unsere diversen Kosten im Verbandsalltag zu decken.

 

10. Allgemeines

Die Aktion ist für Kinder/Jugendliche zwischen 8 und 15 Jahren.

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